Stromzähler Rahmenbedingungen
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Deutschlands Stromzähler werden Digital
Was Sie über das Messstellenbetriebsgesetz wissen sollten
Digitale Stromzähler - die gesetzlichen Rahmenbedingungen
Der digitale Stromzähler (auch Smart Meter genannt) ist grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben. Der Vorteil für Sie: Mit einem digitalen Zähler können Sie Ihren Stromverbrauch laufend analysieren und optimieren.
Gesetzliche Rahmenbedingungen – der digitale Stromzähler kommt
Bis 2024 müssen alle Gewerbe- und Industriekunden sowie Haushalte mit einem Stromjahresverbrauch von 10.000 kWh bis 100.000 kWh schrittweise auf einen digitalen Stromzähler umsteigen. Alle Abnahmestellen von 6.000 bis 10.000 kWh Jahresverbrauch sind erst ab 2020 zum Einbau verpflichtet. Das schreibt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) seit Januar 2017 vor. Der gesetzliche Beschluss gilt auch für Betreiber von Strom erzeugenden Anlagen (zum Beispiel Photovoltaik) mit einer Nennleistung von mehr als sieben Kilowatt (kWp).
Dabei entscheiden Sie selbst, wer Ihren Zähler austauscht und den Messstellenbetrieb in Zukunft für Sie übernimmt. Bei unserem Kooperationspartner erhalten Sie wertvolle Zusatzleistungen individuell auf Ihre Anforderungen zugeschnitten.
Was ändert sich mit dem digitalen Stromzähler?
Stromverbrauch transparent wie nie
Der digitale Stromzähler erfasst permanent Ihren Verbrauch. Sie können ihn online einsehen und analysieren. Dadurch behalten Sie Ihren Verbrauch und die Kosten im Blick, können »Stromfresser« identifizieren und haben kurzfristig die Möglichkeit der Kostenoptimierung.
Monatlicher verbrauchsgenauer Abschlag
Bislang werden Energieverbraucher, die unter 100.000 kWh Strom pro Jahr benötigen, jährlich über ein Standardlastprofil (SLP) abgerechnet. Sie erhalten ein Mal pro Jahr eine Verbrauchsabrechnung; unterjährig können Sie ihr Verbrauchsverhalten nicht eigenständig überprüfen und anpassen. Erst ab einem Verbrauch über 100.000 kWh Strom pro Jahr erfolgt die monatliche Abrechnung über die sogenannte Registrierende Leistungsmessung (RLM). Mit dem digitalen Stromzähler ist jetzt auch für Betriebe mit einem Jahresverbrauch ab 10.000 kWh ein monatlicher Abschlag auf Basis Ihres tatsächlichen Verbrauchs möglich. Erkundigen Sie sich über das passende Leistungspaket bei unserem Energieberater.
Digitale Stromzähler unterstützen die Energiewende
Mit der Digitalisierung der Messtechnik will der Gesetzgeber die Energiewende unterstützen. Etwa ein Drittel unseres Stroms kommt bereits aus erneuerbaren Energien wie Sonne und Wind - Tendenz steigend. Diese Art der Stromerzeugung unterliegt naturbedingten Schwankungen. Der digitale Stromzähler ermöglicht, dass Stromerzeugung, Netze und Verbrauch effizient und intelligent aufeinander abgestimmt werden können.
Was kostet der digitale Stromzähler?
Das Messstellenbetriebsgesetz gibt für eine vordefinierte Leistung eine Preisobergrenze vor. Bei unserem Kooperationspartner bekommen Sie für Ihr Geld wertvolle Zusatzleistungen individuell auf Ihre Anforderungen zugeschnitten.
Jetzt wechseln und von Zusatzleistungen profitieren
Sie können selbst entscheiden, wer Ihr Messsystem installiert – der grundzuständige Messstellenbetreiber oder ein wettbewerblicher Betreiber wie unser Partner.
Dabei ist der grundzuständige Messstellenbetreiber verpflichtet, den Anschlussnutzer mindestens drei Monate vor einer geplanten Zählerumrüstung darüber zu informieren.
Diese Zeit können Sie nutzen, um unseren Energieberater zu kontaktieren und unseren Partner als Messstellenbetreiber zu beauftragen.
Profitieren Sie von den langjährigen Erfahrungen unserer Experten und Partner im Messstellenwesen denn unser Kooperationspartner ist mit seinem Tochterunternehmen bereits seit 2011 als wettbewerblicher Messstellenbetreiber am Markt. Damit ist unser Partner nach der Liberalisierung des Messwesens im Jahr 2008 einer der Pioniere in diesem Bereich.
Für die individuellen Anforderungen unserer Mitglieder haben wir die passenden Leistungspakete entwickelt. Fragen Sie uns, welches Paket zu Ihren Anforderungen passt. (Quelle: e.Optimum)
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